| Oriental Cats |
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Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft
Siam/ORS/Bali/ORL
im 1.DEKZV e.V.
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| § 1 Gültigkeit |
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| Die Geschäftsordnung der IG im 1.DEKZV e.V. gilt für den gesamten Geschäftsbetrieb. |
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| § 2 Mitgliedschaft |
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| Mitglied kann jeder werden, der Mitglied des 1. DEKZV e.V. oder eines anderen FIFe-Verbandes
oder eines anderen Vereines ist, mit dem ein Kooperationsvertrag geschlossen wurde. |
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| § 3 Wahlen |
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| „Die Wahlen finden alle 2 Jahre statt. Zur Wahl des Vorstandes,
der Beisitzer und der Kassenprüfer ist die einfache Mehrheit erforderlich. FIFe-Mitglieder aus dem Ausland sind wahlberechtigt,
können aber nicht in den Vorstand oder als Beisitzer gewählt werden.
Mitglieder aus Nicht-FIFe Vereinen sind nicht wahlberechtigt und können auch nicht in den Vorstand oder als Beisitzer gewählt werden. |
| Die Wahl findet anlässlich der Mitgliederversammlung statt. Briefwahl für
verhinderte Mitglieder ist möglich. Das Wahlergebnis wird während der Mitgliederversammlung
bekannt gegeben. |
| Findet keine Mitgliederversammlung zum Wahlzeitpunkt statt, ist eine
reine Briefwahl durchzuführen. Briefwahlen werden durch einen neutralen Wahlleiter geleitet. Der Vorstand der IG bestimmt einen Wahlleiter,
der Mitglied des Verwaltungsausschusses sein muss. Der Vorstand der IG legt in Absprache mit dem Wahlleiter
den Wahltermin fest. |
| Die Fristen für die Wahl ergeben sich aus der Satzung des 1. DEKZV e.V. |
| Briefwahl ist möglich. |
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| § 4 Der Vorstand |
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| a) der Interessengemeinschaft setzt sich zusammen aus dem: |
| 1. Vorsitzende/n |
| 1. Schriftführer/in |
| 1. Kassenwart/in Schatzmeister/in |
| b) Es kann einen erweiterten Vorstand geben. |
| Der erweiterte Vorstand setzt sich aus dem Vorstand und max.
zwei Beisitzern zusammen, deren Aufgaben in der GO des
zwei Beisitzern zusammen, deren Aufgaben in der GO des |
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| § 5 Aufgaben der Vorstandsmitglieder und des erweiterten Vorstandes |
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| Alle 3 Vorstandsmitglieder und die Beisitzer sind gleichberechtigt
im Stimmrecht. Ihre Aufgaben werden in der GO des Vorstandes festgelegt. |
| Der 1. Vors. hat ein Veto-Recht und kann in begründeten Ausnahmefällen
allein kurzfristige Entscheidungen treffen. |
| Den Redakteur/in des IG-Heftes und den Webmaster/in der Homepage
bestimmt der Vorstand. |
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| In der Regel erscheinen 4 Ausgaben des IG-Heftes pro Jahr. |
| Für den Inhalt des IG-Heftes zeichnet sich der Redakteur/in bzw.
für die HP der Webmaster/in, sofern der/die im Vorstand bzw. Beisitzer sind,
verantwortlich. Der Inhalt wird zwischen Redakteur/in bzw. Webmaster/in
und dem 1. Vorsitzenden besprochen. Der/
die 1 Vorsitzende kann in begründeten Ausnahmefällen uneingeschränkt Einfluss darauf nehmen. |
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| § 6 Mitgliederversammlung |
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| Soweit erforderlich werden Mitgliederversammlungen alle 2 Jahre
abgehalten. Hierüber entscheidet der/die Vorsitzende nach
pflichtgemäßem Ermessen. Eine Mitgliederversammlung ist vom
Vorsitzenden innerhalb von 30 Tagen einzuberufen, wenn der 10. Teil der Mitglieder schriftlich die Einberufung verlangt. |
| Die sonstigen Fristen hinsichtlich der Einberufung der Mitgliederversammlung
ergeben sich aus den entsprechenden Regelungen der Satzung des
1. DEKZV e.V. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. |
| Getroffene Beschlüsse dürfen erst in der nächsten Mitgliederversammlung
aufgehoben werden. |
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| § 7 Anträge zur Tagesordnung |
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| Streichung dieses Paragraphen |
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| § 8 Kostenumlage |
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| Zur Deckung der mit dem Betrieb der IG verbundenen Kosten wird
eine Kostenumlage erhoben. Die Höhe wird vom Vorstand festgelegt. |
| Für das Jahr 2006 wird eine Kostenumlage in Höhe von 24 EUR erhoben. |
| Eine Erhöhung der Kostenumlage ist nur zum neuen Kalenderjahr möglich. |
| Sie ist im letzten IG-Heft des Vorjahres mit einer ausführlichen Begründung
des Vorsitzenden und/oder Kassenwartes bekannt zu geben. Die
Kostenumlage ist jeweils bis zum 31.01. des neuen Kalenderjahres zu entrichten. |
| Bei Nichtzahlung der Kostenumlage erfolgt automatisch nach einmaliger
Zahlungserinnerung der Ausschluss aus der IG durch den Vorstand. Bis
zur Zahlung der Kostenumlage ruhen alle Rechte des Mitgliedes
(aktives und passives Wahlrecht, Bezug der IG-Zeitschrift usw.). |
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| § 9 Ausschluss eines IG-Mitgliedes |
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| Zum Ausschluss ist ein einstimmiges schriftliches Votum des Vorstandes
erforderlich. Ist dieses Votum nicht erreicht worden oder ist das
ausgeschlossene Mitglied mit der Entscheidung des Vorstandes
nicht einverstanden, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
Bei den durch den Vorstand ausgeschlossenen Mitgliedern ruht bis zur
Entscheidung durch die Mitgliederversammlung die Mitgliedschaft. |
| Die Bestätigung durch die Mitgliederversammlung erfolgt mit 2/3 Mehrheit
der anwesenden Mitglieder. |
| Dieses Verfahren gilt nicht hinsichtlich des Ausschlusses nach § 8
dieser Geschäftsordnung. |
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| § 10 Änderung der Geschäftsordnung |
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| Änderungen der Geschäftsordnung sind zulässig. Unter Wahrung der
Fristen ist anlässlich einer MV oder durch Briefwahl über die Änderung
mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Sofern es sich nicht um zwingende,
konform zur Satzung des 1.DEKZV e.V., Änderungen handelt, diese
sind lediglich durch den Vorstand bekannt zu geben. |
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| § 11 neu |
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| Der Austritt aus der IG ist dem 2.Vors. (Schriftführer/in) schriftlich
mitzuteilen. Der Austritt muss spätestens drei Monate vor Ende
eines Kalenderjahres erklärt werden und kann nur jeweils zum
Jahresende 31.12. erfolgen. Die Rücknahme der Austrittserklärung
ist von der Zustimmung des IG Vorstandes abhängig. |
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