Geschäftsordnung

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Oriental Cats
Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft Siam/ORS/Bali/ORL
im 1.DEKZV e.V.
§ 1 Gültigkeit
Die Geschäftsordnung der IG im 1.DEKZV e.V. gilt für den gesamten Geschäftsbetrieb.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder werden, der Mitglied des 1. DEKZV e.V. oder eines anderen FIFe-Verbandes oder eines anderen Vereines ist, mit dem ein Kooperationsvertrag geschlossen wurde.
§ 3 Wahlen
„Die Wahlen finden alle 2 Jahre statt. Zur Wahl des Vorstandes, der Beisitzer und der Kassenprüfer ist die einfache Mehrheit erforderlich. FIFe-Mitglieder aus dem Ausland sind wahlberechtigt, können aber nicht in den Vorstand oder als Beisitzer gewählt werden. Mitglieder aus Nicht-FIFe Vereinen sind nicht wahlberechtigt und können auch nicht in den Vorstand oder als Beisitzer gewählt werden.
Die Wahl findet anlässlich der Mitgliederversammlung statt. Briefwahl für verhinderte Mitglieder ist möglich. Das Wahlergebnis wird während der Mitgliederversammlung bekannt gegeben.
Findet keine Mitgliederversammlung zum Wahlzeitpunkt statt, ist eine reine Briefwahl durchzuführen. Briefwahlen werden durch einen neutralen Wahlleiter geleitet. Der Vorstand der IG bestimmt einen Wahlleiter, der Mitglied des Verwaltungsausschusses sein muss. Der Vorstand der IG legt in Absprache mit dem Wahlleiter den Wahltermin fest.
Die Fristen für die Wahl ergeben sich aus der Satzung des 1. DEKZV e.V.
Briefwahl ist möglich.
§ 4 Der Vorstand
a) der Interessengemeinschaft setzt sich zusammen aus dem:
1. Vorsitzende/n
1. Schriftführer/in
1. Kassenwart/in – Schatzmeister/in
b) Es kann einen erweiterten Vorstand geben.
Der erweiterte Vorstand setzt sich aus dem Vorstand und max. zwei Beisitzern zusammen, deren Aufgaben in der GO des zwei Beisitzern zusammen, deren Aufgaben in der GO des
§ 5 Aufgaben der Vorstandsmitglieder und des erweiterten Vorstandes
Alle 3 Vorstandsmitglieder und die Beisitzer sind gleichberechtigt im Stimmrecht. Ihre Aufgaben werden in der GO des Vorstandes festgelegt.
Der 1. Vors. hat ein Veto-Recht und kann in begründeten Ausnahmefällen allein kurzfristige Entscheidungen treffen.
Den Redakteur/in des IG-Heftes und den Webmaster/in der Homepage bestimmt der Vorstand.
In der Regel erscheinen 4 Ausgaben des IG-Heftes pro Jahr.
Für den Inhalt des IG-Heftes zeichnet sich der Redakteur/in bzw. für die HP der Webmaster/in, sofern der/die im Vorstand bzw. Beisitzer sind, verantwortlich. Der Inhalt wird zwischen Redakteur/in bzw. Webmaster/in und dem 1. Vorsitzenden besprochen. Der/ die 1 Vorsitzende kann in begründeten Ausnahmefällen uneingeschränkt Einfluss darauf nehmen.
§ 6 Mitgliederversammlung
Soweit erforderlich werden Mitgliederversammlungen alle 2 Jahre abgehalten. Hierüber entscheidet der/die Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden innerhalb von 30 Tagen einzuberufen, wenn der 10. Teil der Mitglieder schriftlich die Einberufung verlangt.
Die sonstigen Fristen hinsichtlich der Einberufung der Mitgliederversammlung ergeben sich aus den entsprechenden Regelungen der Satzung des 1. DEKZV e.V. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet.
Getroffene Beschlüsse dürfen erst in der nächsten Mitgliederversammlung aufgehoben werden.
§ 7 Anträge zur Tagesordnung
Streichung dieses Paragraphen
§ 8 Kostenumlage
Zur Deckung der mit dem Betrieb der IG verbundenen Kosten wird eine Kostenumlage erhoben. Die Höhe wird vom Vorstand festgelegt. 
Für das Jahr 2006 wird eine Kostenumlage in Höhe von 24 EUR erhoben.
Eine Erhöhung der Kostenumlage ist nur zum neuen Kalenderjahr möglich.
Sie ist im letzten IG-Heft des Vorjahres mit einer ausführlichen Begründung des Vorsitzenden und/oder Kassenwartes bekannt zu geben. Die Kostenumlage ist jeweils bis zum 31.01. des neuen Kalenderjahres zu entrichten.
Bei Nichtzahlung der Kostenumlage erfolgt automatisch nach einmaliger Zahlungserinnerung der Ausschluss aus der IG durch den Vorstand. Bis zur Zahlung der Kostenumlage ruhen alle Rechte des Mitgliedes (aktives und passives Wahlrecht, Bezug der IG-Zeitschrift usw.).
§ 9 Ausschluss eines IG-Mitgliedes
Zum Ausschluss ist ein einstimmiges schriftliches Votum des Vorstandes erforderlich. Ist dieses Votum nicht erreicht worden oder ist das ausgeschlossene Mitglied mit der Entscheidung des Vorstandes nicht einverstanden, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bei den durch den Vorstand ausgeschlossenen Mitgliedern ruht bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung die Mitgliedschaft.
Die Bestätigung durch die Mitgliederversammlung erfolgt mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Dieses Verfahren gilt nicht hinsichtlich des Ausschlusses nach § 8 dieser Geschäftsordnung.
§ 10 Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen der Geschäftsordnung sind zulässig. Unter Wahrung der Fristen ist anlässlich einer MV oder durch Briefwahl über die Änderung mit 2/3 Mehrheit zu beschließen. Sofern es sich nicht um zwingende, konform zur Satzung des 1.DEKZV e.V., Änderungen handelt, diese sind lediglich durch den Vorstand bekannt zu geben.
§ 11 neu
Der Austritt aus der IG ist dem 2.Vors. (Schriftführer/in) schriftlich mitzuteilen. Der Austritt muss spätestens drei Monate vor Ende eines Kalenderjahres erklärt werden und kann nur jeweils zum Jahresende 31.12. erfolgen. Die Rücknahme der Austrittserklärung ist von der Zustimmung des IG Vorstandes abhängig.